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BFH, 01.12.1994 - IV R 68/94 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Revisinsbegründungsfrist
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 01.12.1986 - GrS 1/85
Revision - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Frist - Antrag auf …
Auszug aus BFH, 01.12.1994 - IV R 68/94
Ist die Revisionsbegründungsfrist versäumt worden, kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 56 FGO) nur gewährt werden, wenn innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist die Revisionsbegründung eingereicht wird (Beschluß des Großen Senats des BFH vom 1. Dezember 1986 GrS 1/85, BFHE 148, 414, BStBl II 1987, 264).Die Anbringung eines Antrags auf Verlängerung der Revisionsbegründungsfrist genügt nicht; für einen derartigen Antrag kann Wiedereinsetzung nicht gewährt werden (Beschluß in BFHE 148, 414, BStBl II 1987, 264).
- BFH, 01.12.1994 - IV R 69/94
Auszug aus BFH, 01.12.1994 - IV R 68/94
Anmerkung: Inhaltlich gleiche Entscheidungen sind in den Parallelsachen IV R 69/94, IV R 70/94 und IV R 71/94 ergangen. - BFH, 01.12.1994 - IV R 70/94
Auszug aus BFH, 01.12.1994 - IV R 68/94
Anmerkung: Inhaltlich gleiche Entscheidungen sind in den Parallelsachen IV R 69/94, IV R 70/94 und IV R 71/94 ergangen. - BFH, 01.12.1994 - IV R 71/94
Auszug aus BFH, 01.12.1994 - IV R 68/94
Anmerkung: Inhaltlich gleiche Entscheidungen sind in den Parallelsachen IV R 69/94, IV R 70/94 und IV R 71/94 ergangen.
- BFH, 27.05.2008 - I R 11/08
Beginn der Revisionsbegründungsfrist nach Gerichtsbescheid - Wiedereinsetzung bei …
Eine Fristverlängerung kann deshalb nicht mehr wirksam erfolgen, wenn --wie im Streitfall-- der Antrag erst nach Ablauf der Revisionsbegründungsfrist eingegangen und eine Wiedereinsetzung in jene Frist nicht möglich ist (BFH-Beschluss vom 1. Dezember 1994 IV R 68/94, BFH/NV 1995, 627). - BFH, 13.12.2001 - IV R 50/00
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Dies wäre nur möglich, wenn innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist von zwei Wochen auch die Revisionsbegründung eingereicht worden wäre (BFH-Beschlüsse vom 1. Dezember 1986 GrS 1/85, BFHE 148, 414, BStBl II 1987, 264; vom 1. Dezember 1994 IV R 68/94, BFH/NV 1995, 627;… vom 7. Dezember 1995 III R 100/95, BFH/NV 1996, 423, …und vom 26. November 1997 IV R 43/97, BFH/NV 1998, 1104). - BFH, 26.11.1997 - IV R 43/97
Statthaftigkeit einer Revision
Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wäre nur möglich gewesen, wenn innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist von zwei Wochen auch die Revisionsbegründung eingereicht worden wäre (BFH-Beschlüsse vom 1. Dezember 1986 GrS 1/85, BFHE 148, 414, BStBl II 1987, 264;… vom 7. Dezember 1995 III R 100/95, BFH/NV 1996, 423, und vom 1. Dezember 1994 IV R 68/94, BFH/NV 1995, 627). - BFH, 07.12.1995 - III R 100/95
Verlängerung einer Revisionsfrist in einem finazgerichtlichen Verfahren durch …
Das Nachholen eines Antrags auf Verlängerung der Frist zur Begründung der Revision genügt in einem solchen Fall nicht (s. auch Beschluß des BFH vom 1. Dezember 1994 IV R 68/94, BFH/NV 1995, 627). - BFH, 19.06.1996 - XI B 36/96
Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde bei Versäumung einer Frist
Die Nichtzulassungsbeschwerde ist -- anders als die Revision (vgl. § 120 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --) innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils einzulegen und zu begründen (§ 115 Abs. 3 FGO; vgl. im übrigen Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 24. November 1994 X R 115/94, BFH/NV 1995, 627, m. w. N.).